Die Crux mit dem Kanister

17. November 2025

Manche Autofahrer möchten nicht auf ihren Reservekanister verzichten, und manche gar führen gleich mehrere mit, etwa um einen günstigen Preis an der Zapfsäule zu nutzen. Nötig ist solche Vorratspolitik nicht, immerhin gibt es trotz Tankstellensterbens landesweit mehr als 14.000 Tankstellen. „Zudem, der Sprittransport im Kofferraum hat seine Tücken“, warnt Ann-Christin Mainz von TÜV SÜD in München. Es gelten Mengenbeschränkungen, Norm-Gebote und, tankt man im Ausland, Zollbestimmungen.

In Deutschland dürfen Privatpersonen im Auto maximal 240 Liter Kraftstoff in Reservekanistern mitführen. Dabei darf ein einzelner Kanister maximal 60 Liter fassen. Es ist ratsam, nur die tatsächlich benötigte Menge mitzuführen. Die Kanister sollten zudem über eine UN- oder RKK-Zulassung verfügen und sicher im Fahrzeug verstaut werden, idealerweise im Kofferraum und gegen Verrutschen gesichert.

Das Mitnehmen von Reservekanistern ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich geregelt. Wer sein Auto auf einer Fähre nach Dänemark, Finnland oder Schweden transportiert, darf keinen Reservetreibstoff an Bord haben. In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je Reservebehälter nicht überschritten werden. „Aus Sicherheitsgründen“, empfiehlt Mainz, „sollte man nicht mehr als zehn Liter mitnehmen und um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten, sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.“

Eine weitere Vorschrift: Ein Fünfliter-Reservebehälter muss der DIN-Norm 7274 oder ISO 16904 entsprechen. „Im Einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein“, verdeutlicht die TÜV SÜD-Fachfrau. Zudem dürfen Kunststoffkanister nicht älter als fünf Jahre sein. Denn mit der Zeit werden sie spröde. Eine Prägung auf den Behältern zeigt das Herstellungsdatum. Für Stahlblechkanister gibt es keine gesetzliche Altersgrenze.

Besonders aufpassen sollte man, wenn man den Sprit im Ausland kauft und diesen nach Deutschland mitnehmen möchte. Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber laut Gesetz Mineralölsteuer entrichtet werden. „Möchte man bei Auslandsreisen seine Reserve mitnehmen, dann sollte man sich vorher darüber informieren, wie viel Sprit mitgenommen werden darf“, legt Mainz Autofahrern ans Herz. Ärger der besonderen Art droht Tanktouristen auf der Heimfahrt aus dem Spritpreis-Paradies Luxemburg. Der belgische Zoll kontrolliert erfahrungsgemäß oft auf den Transitstrecken nach Deutschland. Der Grund: Immer wieder werden in Kofferräumen alle möglichen Behältnisse entdeckt, die für den Treibstofftransport völlig ungeeignet sind und das Auto zu einem Gefahrguttransporter machen.

Inzwischen ist in manchen EU-Ländern ein Reservekanister sogar verboten. Dazu gehören Italien, Ungarn und auch Luxemburg, was allerdings im grenznahen Raum offensichtlich keinen Tankstellenpächter schert. „Es gibt natürlich noch weitere Länder, die bestimmte Regelungen haben, die man bei der Ein- und bei der Ausreise beachten sollte“, empfiehlt die TÜV SÜD-Fachfrau.

Aufpassen sollte man auch, wenn man seine Reserve etwa in der heimischen Garage deponiert. „Kleben Sie ein Hinweis an den Behälter“, rät Mainz, „damit man immer weiß, was in diesem Behältnis ist. Schon so mancher hat dies vergessen und so beispielsweise irgendwann Diesel in seinen Benzin-PKW nachgefüllt.“